Immigrationsanwälte

Estrin Saul Lawyers – Einwanderungssanwälte in Perth, West Australien.

Traumziel Australien? Wir helfen bei Visa- und Arbeitsgenehmigungen für Geschäftsleute, Facharbeiter, Touristen und Studenten. Estrin Saul Lawyers sind Ihre deutschsprachigen Ansprechpartner und Experten für australisches Einwanderungsrecht. Wir helfen auch bei Anträgen auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft (§ 25 Abs. 2StAG).

Um Ihnen zu einem erfolgreichen Unternehmensstart in Australien zu verhelfen, arbeiten wir mit einem Netzwerk von Kanzleien zusammen und können Sie daher bei allen möglichen Fragen über das australische Einwanderungsrecht unterstützen. Gern helfen wir auch beim Verfassen von Stellenangeboten und bei der Antragsstellung für Arbeitsvisa.

Unsere Spezialgebiete:

  • Anträge auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft (§ 25 Abs. 2StAG)
  • Verlängerungsanträge für den Aufenthalt in Australien
  • Partnervisa für Ehepaare und de-facto-Beziehungen
  • Studentenvisa
  • Sponsored Business-visa und Arbeitserlaubnisse/Arbeitsgenehmigungen
  • Staatsangehörigkeit
  • Visaablehnung und Berufung/Einspruch
  • Flüchtlings- und Asylrecht

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

 

Heutiges Thema: Partnervisa

Der Visaprozess ist kompliziert und lang – Bearbeitungszeiten liegen zwischen neun und fünfzehn Monaten. Der Prozess folgt in der Regel in zwei Stufen:

1. ein begrenztes Visum für 2 Jahr
2. ein unbegrenztes Visum, wenn die Beziehung im Anschluss an die ersten 2 Jahre weiterhin besteht.

Überwiegend müssen Visa auf permanente Einwanderung außerhalb von Australien beantragt werden. Bei einem Antrag außerhalb von Australien (subclass 309 – 2 Jahre, dann subclass 100 – permanent) müssen sich Antragsteller auch bei Visumsaustellung außerhalb Australiens befinden. Während der Bearbeitungszeit besteht kein Einreiserecht.

309100
Bei einem Antrag innerhalb von Australien (subclass 820 – 2 Jahre, dann subclass 801) müssen sich Antragsteller auch bei Visumsaustellung innerhalb Australiens befinden. Antragsteller bekommen ein “Bridging Visum” (Überbrückungsvisum), welches ihnen erlaubt, während der 12-15-monatigen Bearbeitungszeit in Australien zu verweilen. Das Überbrückungsvisum enthält eine Arbeitserlaubnis Im Rahmen des Nachweises über die Lebensgemeinschaft sind Visumskriterien für Antragsteller aus dem Ausland oder innerhalb von Australien gleich.

820801

Die Kriterien für ein Partnervisum sind erfüllt wenn Antragsteller beweisen können, dass sie:

1. mit ihrem neuen Lebenspartner (Sponsor) zum Zeitpunkt des Visumantrages und des Visumausstellungtermins zusammenleben, mit dem Lebenspartner verheiratet sind und eine Lebensgemeinschaft bilden; oder
2. nicht verheiratet sind, aber mit ihrem neuen Lebenspartner (Sponsor) zum Zeitpunkt des Visumantrages bereits zwölf Monate in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben. Diese Lebensgemeinschaft muss auch zur Zeit der Visumausstellung bestehen und nachgewiesen werden.

Laut der Einwanderungsverordnungen müssen Entscheidungstreffer der australischen Einwanderungsbehörde folgende Kriterien berücksichtigen:

  • die sozialen Eigenschaften der Beziehung
  • die gemeinsame Finanzsituation des Antragstellers und des Sponsors
  • die Stärke der emotionalen Beziehung zueinander
  • die Verhältnisse und das Miteinander des gemeinsamen Haushaltes.

Der Standard des Anspruchnachweises ist sehr hoch und es ist nicht unüblich, dass Antragsteller mehr als einhundert Dokumente einreichen. Dabei helfen wir gerne. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

 

Perth Office
Level 1, 938 Hay St
Perth WA 6000
Telephone +61 (8) 9485 0650
Fax +61 (8) 9463 6464
info@estrinsaul.com.au
Map

The nearest parking complexes are Citipark and CPP His Majesty’s, each conveniently located just a short walk away.

Adelaide Office
Level 21, 25 Grenfell, Adelaide SA 5000
Adelaide SA 5000
Telephone +61 (8) 8424 2323
Fax +61 (8) 9463 6464
info@estrinsaul.com.au
Map